Gepäck
Seit dem 06. November 2007 sind die Handgepäckbestimmungen bei Abflügen aus der Europäischen Union – egal mit welchem Ziel – neu geregelt. Es handelt sich dabei im Kern um die Neuregelung bezüglich der Mitnahme von Flüssigkeiten.
Freigepäck und Sondergepäck
Passagiere haben die Möglichkeit, auf allen von Cirrus Airlines durchgeführten Flügen, neben 8 kg Handgepäck (bis zu 55 x 40 x 20 cm Umfang oder einen faltbaren Kleidersack mit bis zu 57 x 54 x 15 cm Umfang), 20 kg in der Economy- und 30 kg in der Businessklasse aufzugeben.
Miles & More Senatoren oder Frequent Traveler können, unabhängig der gebuchten Klasse, 10 kg zusätzlich mitnehmen.
Bestätigung für Sportgepäck z.B. Fahrräder, Golfgepäck können leider nicht vor Abflug erfolgen und werden je nach Platzverfügbarkeit entweder im Rahmen der Freigepäckmenge oder gegen Gebühr befördert.
Nähere Infos können Sie über unsere Reservierungshotline +49 (0)180 55 44 005 (0,14 € / Min. aus dem dt. Festnetz), per E-Mail an reservations@cirrusairlines.de oder im Reisebüro erfahren.
Die Neuregelungen im Einzelnen:
1. Flüssigkeiten oder vergleichbare Produkte in ähnlicher Konsistenz (dazu gehören z.B. Gels, Sprays, Shampoos, Lotionen, Cremes, Zahnpasta) dürfen zukünftig nur noch in geringen Mengen in kleinen Einzelbehältnissen mitgenommen werden.
Zugelassen sind Behälter bis 100 ml, die in einem durchsichtigen und wiederverschließbaren Plastikbeutel von maximal einem Liter Fassungsvermögen transportiert werden. Der Beutel darf eine beliebige Anzahl von Gefäßen enthalten, muss aber vollständig zu verschließen sein. Pro Passagier ist nur ein solcher Beutel erlaubt; an der Kontrollstelle muss er zum separaten Röntgen aus dem Handgepäck genommen werden.
Zu beachten ist, dass nur wiederverschließbare Plastikbeutel zulässig sind (z.B. handelsübliche Plastikbeutel mit einem Zipp-Verschluss). Es wird dringend empfohlen, dass sich die Passagiere diese Beutel frühzeitig besorgen und ihre Flüssigkeiten oder vergleichbare Produkte, die sie im Handgepäck befördern wollen, bereits zu Hause entsprechend verpacken.
Medikamente und Spezialnahrung (z.B. Babykost), die während des Fluges an Bord benötigt werden, können auch außerhalb des Beutels mitgenommen werden. Die Passagiere müssen diese an der Kontrollstelle ebenfalls getrennt vom übrigen Handgepäck vorlegen und den Bedarf plausibel begründen.
2. Sealed-Bag-Verfahren für Spirituosen und Kosmetika aus Duty Free Shops
Duty Free Waren, die am Tag des Fluges in einem Geschäft nach der Bordkartenkontrolle an einem EU-Flughafen oder an Bord eines Flugzeuges einer EU Fluggesellschaft gekauft wurden, dürfen vom Passagier mit durch die Sicherheitskontrolle genommen werden, wenn sie sich in einem transparenten, vom Verkaufspersonal versiegelten Beutel befinden. Der Beutel muss einen von außen lesbaren Beleg enthalten, auf dem Verkaufsdatum und –ort festgehalten sind.
Dieses Verfahren ermöglicht Duty Free Einkäufe auch, wenn die Sicherheitskontrolle erst beim Betreten des Gates stattfindet. Ferner wird damit ein problemloses Umsteigen mit Duty Free Waren an anderen Flughäfen der EU gewährleistet. Der Beutel muss dabei bis zum Ende der letzten Teilstrecke verschlossen bleiben.
Für Flüge in die USA gelten derzeit noch gesonderte Vorschriften.
Gefährliche Güter
Seit dem 1. Februar 2004 dürfen auf der Grundlage einer EU-Verordnung auf Flügen, die von Deutschland ausgehen, nachfolgende Gegenstände nicht mit in die Flugzeugkabine mitgenommen werden:
Gewehre, Feuerwaffen und Waffen, spitze/scharfe Waffen und scharfe Objekte wie zum Beispiel Messer, Scheren (auch Nagelscheren und Manikür-Sets) und Ski- und Wanderstöcke; stumpfe Instrumente, die Verletzungen hervorrufen können wie zum Beispiel Golfschläger, Billardstöcke und Angelruten; Sprengstoff und brennbare Stoffe; Chemische und toxische Stoffe, die eine Gefahr für die Gesundheit von Fluggästen oder Besatzung oder für die technische und allgemeine Sicherheit des Flugzeuges sowie von Eigentum darstellen.
Verbotene Gegenstände im aufgegebenen Gepäck:
Sprengkörper, Gase, brennbare Feststoffe und reaktive Stoffe, Feuerzeuge, Oxidationsmittel und organische Peroxide, toxische oder infektiöse Stoffe, radioaktives Material, Korrosionsmittel einschließlich Fahrzeugbatterien, Komponenten von Kfz-Kraftstoffsystemen, die Kraftstoff enthalten haben.
Die Aufzählung ist nicht abschließend; sie kann jederzeit ergänzt werden. Für bestimmte Flüge können weitergehende Regelungen festgelegt werden. Darüber hinaus sind die IATA-Gefahrengutvorschriften zu beachten.
Bitte beachten Sie die entsprechenden Hinweise an den Flughafen Check-in Schaltern. Eine Aufbewahrungspflicht für am Ticketschalter abgegebene Unterlagen oder Materialien existiert nicht.


